PFELGEERLAUBNIS

VORAUSSETZUNG FÜR DIE BETREUUNG
VON KINDER IN DER KINDERTAGESPFLEGE

Um als Tagesmutter/Tagesvater arbeiten zu dürfen, benötigt die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt.

Die Pflegeerlaubnis umfasst eine Qualifikation in einem entsprechenden Grundkurs, einen Erste-Hilfe Kurs, ein Führrungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis der jeweiligen Tagespflegeperson.

Die Pflegeerlaubnis ist auch Vorraussetzung für die Übernahme der Betreuungskosten durch das Jugendamt und sichert damit auch die betreuten Kinder unfallversicherungsmäßig ab.

Was noch wichtig ist:
Jede gute Tagesmutter trifft schriftlich individuelle Vereinbarungen mit den Eltern. In diesen Verträgen werden u. a. folgende Punkte festgehalten: Betreuungszeiten, Bezahlung, Krankheits- und Urlaubsregelungen, Verpflegung, Kündigungszeiten etc.

Bei Ausfall einer Tagesmutter, z. B. durch Krankheit, ist durch den guten Kontakt der Tagesmütter u. -kinder untereinander (regelmäßige Treffen als Spielgruppe) meistens eine problemlose Vertretungsregelung möglich.

Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann das Jugendamt die Betreuungskosten ganz oder anteilig übernehmen.